Reisepass
Neuheiten für die Ausstellung
Das Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes Nr. 89 vom 23. Juni 2014 (in Verbindung mit Gesetzesverordnung Nr. 66 v. 24.April 2014) hat die Gebühren für Reisepässe verändert. Zur Ausstellung des Reisepasses müssen eine Gebühr zu 73,50 Euro (früher 40,29 Euro) mittels elektronischer Gebührenmarke (normalerweise bei einer Verkaufsstelle von Stempelmarken verfügbar) und der Betrag von 42,50 Euro (unverändert geblieben) eingezahlt werden. Die Ausstellungsgebühr, die jährliche Gebühr mittels Stempelmarke und die Ausstellungsgebühr zur Ausstellung eines kollektiven Reisepasses ( 2,58 Euro für jede Gruppenmitglied ) wurden abgeschafft. Wer bereits einen gültigen Reisepass hat und ins Ausland fahren muss, braucht die jährliche Gebühr nicht zu bezahlen. Zur Ausstellung des vorläufigen Reisepasses muss nur eine Gebühr zu 5,00 Euro bezahlt werden. 09/07/2014