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Reisevollmacht für Minderjährige unter 14 Jahren

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Reisevollmacht für Minderjährige unter 14 Jahren

Das Außenministerium hat, entsprechend den Besprechungen für die ressortübergreifende Koordinierung, neue Anweisungen zur Anwendung des Absatzes 2 des Art. 14, Gesetz Nr. 1185 v. 21 November 1967 gegeben. Insbesondere handelt es hierbei um die sogenannte "Reisevollmacht" und den "Vermerk der Begleitperson" (die diesem Schreiben beigefügt werden), die für Minderjährige unter 14 Jahren verpflichtend sind, falls diese nicht mit mindestens einem der Erziehungsberechtigten reisen. Diese Anweisungen stützen sich auf die Stellungnahme des Justizministeriums in Hinsicht auf die sachgemäße Anwendung des Absatzes 2 des o.a. Artikels, um den Schutz der Minderjährigen zu gewährleisten. Die neue Regelung wird am nächsten 4. Juni in Kraft treten und will das Verfahren für die Ausstellung des Reisepasses für all die zuständigen Ämter gleichmachen. Zu diesem Zweck sind die herstellten Vordrucke sowohl für die Ausstellungsbehörden in Italien als auch für diejenigen im Ausland, gleich, darunter werden das Vermerk der Begleitperson in dem Reisepass, die Reisevollmacht und die diesbezügliche Bescheinigung der Ausstellungsbehörde, verstanden. Gemäß dem Vordruck des beigelegten Rundschreibens hat hiesiges Amt einen ähnlichen Vordruck in deutscher und italienischer Fassung vorbereitet und das, um den Bürgern dieser Provinz die Freiheit der Wahl hinsichtlich der genutzten Sprache zu gestatten, wobei aber die Einförmigkeit der Akten vorzuweisen, eingehalten wurde ( d.h. die Fassung der Reisevollmacht und des Vermerks der Begleitperson im Reisepass entspricht dem von der zuständigen Behörden in Italien und im Ausland ausgestellten sachgemäßen Vordruck) Die Vordrucke werden auf der Homepage der Quästur veröffentlicht. Es wird um Weiterleitung dieses Rundschreiben gebeten, das die vorergehenden vollständig ersetzt. Diejenigen die bereits eine Reisevollmacht nach den alten Regelungen erlangt haben, sollten sich um die Anpassung an den neuen Regelungen sorgen. Zur Vermeidung von Zwischenfällen bei der Abreise, sei es empfehlenswert den Antrag gemäß den neuen Vordrucken wieder zu stellen, wobei auch die Möglichkeit geboten wird, zwischen der Reisevollmacht und dem Vermerk der Begleitperson im Reisepass zu wählen.
03/06/2014

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