Vermittlungsangebot für nicht bestehende Erbschaften
Vermittlungsangebot für nicht bestehende Erbschaften
Der Abteilung der Staatspolizei für Post- und Kommunikationswesen in Trentino-Südtirol - Dienststelle Bozen gibt bekannt, dass kürzlich zahlreiche Bürger dieser Provinz Briefe erhalten haben, die von einer angeblichen Anwaltskanzlei mit Sitz in England stammen, mit welchen sie benachrichtigt wurden, Begünstigte einer großen Erbschaft geworden zu sein.
Diese vermeintliche Rechtskanzlei teilt dem Adressaten eines solchen Briefes immer mit, im Namen eines inzwischen verstorbenen Klienten zu schreiben, der für ihn eine große Bankeinlage (meistens über mehrere Dutzende Millionen Dollar) bei einem Kreditinstitut im Ausland getätigt hat.
Auch wird in diesem Brief mitgeteilt, dass das Institut die betreffende Anwaltskanzlei damit beauftragt hat, sobald als möglich den Erben des Bankdepots ausfindig zu machen.
Sollte dies nicht innerhalb kürzester Zeit geschehen, so würde, - immer laut Schreiben -, die Bankeinlage für nicht beanspruchbar erklärt werden.
Im Brief wird der Adressat auch informiert, dass die Rolle der Anwaltskanzlei ausschließlich jene ist, die Genehmigung von Seiten des Erbens einzuholen, um die Geldüberweisung vornehmen zu können, und dass nach erfolgter Transaktion ein entsprechendes Honorar dafür zu bezahlen ist.
Die Polizeidienstelle für Post- und Kommunikationswesen - Bozen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass erst unlängst einem Bürger dieser Provinz ein ähnliches Schreiben zugesandt worden ist. Weitere Schreiben folgten, in denen eine Anwaltskanzlei von diesem Bürger verlangte, ihr einen Geldbetrag zu überweisen, um die nötigen Spesen für die Freigabe der Erbschaft bestreiten zu können. Im betreffenden Fall hat der Geprellte jedes Mal mehrere Tausend Euro überwiesen, insgesamt über 80.000 Euro, ohne je in den Besitz der in Aussicht gestellten Erbschaft gelangt zu sein.
Den Bürgern wird daher nahe gelegt, äußerste Aufmerksamkeit walten zu lassen, falls sie Mitteilungen ähnlichen Inhalts erhalten sollten.