Sie sammelten Geld ohne der notwendigen Genehmigung
Fünf Jugendliche einer therapeutischen Wohngemeinschaft für Drogenabhängige in Friaul wurden angezeigt
Fünf Jugendliche einer therapeutischen Wohngemeinschaft für Drogenabhängige aus Friaul wurden seitens des Polizeikommissariats von Innichen im Sinne des Art.Nr. 650 St..P.O. wegen Nichtbeachtung der Verordnung des Bürgermeisters von Innichen bezüglich der Sammlung von Unterschriften und Spenden angezeigt; die oben erwähnten Jugendlichen, wurden in zwei verschiedenen Gelegenheiten (bzw. am 22. und am 29. Dezember) angehalten, weil sie in der Nähe der Skipisten Baranci und Helm, Spenden ohne der notwendigen Genehmigung gesammelt hatten. Es ist hervorzuheben, dass die Verordnung des Bürgermeisters, die diese Tätigkeit geregelt hatte, genau angewandt wurde, weil sowohl die Einwohner, als auch die Touristen, die Eindringlichkeit der Angehörige dieser therapeutischen Gemeinschaft bei der Spendensammlung beklagt hatten. 02/01/2013