Die Fahndungsabteilung verhaftet einen Weißrussen
Nach dem Mann wurde es auf internationaler Ebene gefahndet
Die Beamte der Fahndugsabteilung haben einen 46jährigen in Litauen wohnhaften Weißrussen und verhaftet, nach welchem es auf internationaler Ebene gefahndet wurde. Zu seinen Lasten wurde zwar einen Haftbefehl seitens der Weißrussischen Behörde wegen der Straftat von organisierten Verbrechertum erlassen. Bei Ankunft der Polizei, befand sich der Mann, der außerdem in Litauen um politisches Asyl geboten hatte, in einem Hotel in St. Crhistina - Grödental. Diese Operation wurde dank dem Informationssystem "Web Verzeichnis der unterbrachten Personen" ermöglicht, das eine automatische Befragung am Videoterminal der Angaben, bezüglich der jeweiligen Hotelgästen befähigt, die an diesem Projekt teilnehmen, sobald die Namen in das telematische System der Datenbank des Innenministeriums eingefügt werden. Nach Durchführung dieser Prozedur hat es sich zwar ergeben, dass es nach dem Weißrussen zwecks Ausweisung auf internationaler Ebene gefahndet war, weil zu seinen Lasten am 18.12.2009 einen Haftbefehl seitens der Weißrussischen Behörden erlassen wurde. Die erfolgreichen Ergebnisse, die dank diesem System erzielt wurden, sind schon zahlreich, obwohl nur das 15% der Betriebe daran teilgenommen hat; diese geringe Teilnahme hat schwere negative Auswirkungen auf die Sicherheit auf Landesebene mit sich gebracht. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich eine Gesetzesvorschft erlassen, die noch in ein Anwendungsdekret umgewandelt werden soll, die sieht vor, dass es notwendig sein wird, die Verzeichnisse mit den Personalien der in den Hotels unterbrachten Personen an die Quästur (alle andere Ämter ausgeschlossen) ausschließlich und gezwungenermaßen mit telematischen und informatischen Mitteln oder per Fax zu übertragen .In Erwartung dieses Anwendungsdekrets, das binnen kurzem, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz erlassen werden soll, bleiben die Prozeduren zur Zeit unverändert, aber wir rufen noch einmal auf, an das telematische System teilzunehmen, obwohl die Teilnahme noch für kurze Zeit freiwillig bleiben wird, da die Norm, die den Gebrauch von informatischen, telematischen oder Faxmitteln obligatorisch macht, schon in Kraft getreten ist
18/01/2012