Polizei verhaftet zwei Personen auf frischer Tat
Einbruch in einer Wohnung und in einem Fahrzeug
In den vergangenen Tagen haben Beamte des Streifendienstes der Quästur Bozen zwei Männer (25 und 29 Jahre alt) wegen Einbruchs und Diebstahls verhaftet. Die Polizisten waren zu einem Einsatz in die Mendelstraße gerufen worden; ein Bürger hatte in einer Wohnung im Tiefparterre einen Mann beobachtet, welcher den Gartenzaun übersprungen hatte, ein Fenster zerschlagen und beim Auslösen des Alarms weggerannt war. Dank der guten Beschreibung des Zeugen konnte der Einbrecher kurz darauf von den Polizisten gestoppt werden und bei einer Kontrolle kam ein Schraubenzieher zutage, der im Umschlag der Hose versteckt war. Außerdem hatte der Mann ein Taschenmesser mit Zange und einen schwarzen Kopfschützer mit zwei Löchern für die Augen bei sich. Der Mann wurde in die Quästur gebracht und es wurden daraufhin die Fotos visualisiert, die der Zeuge mit seinem Handy geschossen hatte. Somit war der 25-Jährige als Einbrecher klar zu erkennen und nachdem auch der Besitzer der Wohnung am Ort eintraf, stellte dieser fest, dass das Fenster mit einem großen bunten Stein seines Gartens zerschlagen worden war. Der junge Mann wurde verhaftet. Der zweite Diebstahl erfolgte in der Puccinistraße in Bozen, auch hier hatte ein Zeuge bei der Polizei angerufen und einen Mann signalisiert, der andauernd um ein Fahrzeug herumschlich und an den Schlössern des Autos herumhantierte. Beim Anblick der Beamten versuchte er zu fliehen, konnte aber kurz darauf gestoppt werden. Bei sich hatte der 29- Jährige zwei Taschenlampen und ein Taschenmesser. Nach den Formalitäten wurde er in das Gefängnis von Bozen überführt. Schließlich haben die Stadtviertelpolizisten in der Tiefgarage am Waltherplatz eine 25- jährige Frau aus Rumänien identifiziert, die den Aufforderungen, das Staatsgebiet zu verlassen, nicht nachgekommen war und deshalb wieder wegen Nichteinhaltung des Gesetzes angezeigt wurde. Dieses Gesetz besagt, dass EU- Bürger, die die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können und ohne Arbeit sind, das Staatsgebiet verlassen müssen. 24/03/2011