Die Polizeibehörde informiert
Erklärung der Bekanntgabe zur Überlassung von Gebäuden
Das Gesetz Nr. 191/78, modifiziert gemäß Rechtsverordnung Nr. 59 vom 21. März 1978 sieht laut Art. 12 vor, dass "Die Überlassung von Gebäuden oder Teilen derselben (Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ist meldepflichtig. Als Gebäude ist jedes Bauwerk zu verstehen, auch wenn es nicht zu Wohnzwecken benützt werden kann oder gar unbewohnbar ist oder sich im Rohzustand befindet. Für die Meldung ist ein eigens dafür vorgesehenes Formblatt auszufüllen und innerhalb 48 Stunden nach Übergabe der betreffenden Lokale bei der örtlichen Polizeibehörde abzugeben oder mittels Einschreibebrief zu übermitteln. Das Meldeblatt muss folgende Angaben enthalten: die Personalien des Überlassers der Liegenschaft, die Personalien des Übernehmers der Liegenschaft, Datum und Zweck der Überlassung, genaue Lage der Liegenschaft." Der Artikel 7 des Ermächtigungsgesetzes 286/98, laut Rechtsordnung zum Einwanderungsgesetz, dehnt die Pflicht zur Bekanntgabe für jegliche Form von Unterkunft oder Gastfreundschaft auch unter einem Monat aus, gegenüber eines ausländischen Bürgers (zu verstehen ausschließlich Bürger eines Nicht- EU- Staates) oder Staatenlose, angegeben vom Arbeitgeber oder vom Gastgeber. Die Bekanntgabe mit allen vom Gesetz erforderlichen Daten muss per Hand oder mittels Einschreiben mit Rückschein der zuständigen Behörde in den Gemeinden oder der Polizeibehörde (Quästur Bozen oder Polizeikommissariate) wenn vorhanden, ansonsten dem Bürgermeister oder anderem zuständigen Gemeindeamt zugeschickt werden. In der Gemeinde Bozen ist es möglich, das Modul der Bekanntgabe zur Überlassung von Gebäuden an die Quästur mittels zertifizierten Mails zu schicken an folgende Adresse: anticrimine.quest.bz@pecps.poliziadistato.it. Auf der Homepage der Staatspolizei (http://questure.poliziadistato.it/Bolzano) ist auch der Vordruck vorzufinden, der mit den nötigen Informationen auszufüllen ist und somit eine korrekte Einhaltung des obengenannten Gesetzes garantiert. 01/03/2011