Kontrollen der Fahndungspolizei in einem chinesischen Restaurant,
dem Betreiber wird eine Strafe von 7.500 Euro verhängt, wegen Unterlassung der Arbeitsanmeldung seiner zwei Angestellten.
Während einer Kontrolle der Polizei, welche zum Ziel hatte, die Anwesenheit von illegalen Ausländern zu überprüfen, haben Beamte der Fahndungspolizei der Quästur Bozen einem chinesischen Lokalbetreiber in der Innenstadt eine Verwaltungsstrafe verhängt. Die Kontrolle ergab, dass für den Koch und für den Hilfskoch keine Meldung im Arbeitsamt erfolgt war; der Restaurantbetreiber erklärte, dass seine Angestellten am selben Tag angemeldet worden seien und die Mitteilung durch den Wirtschaftsberater erfolgt sei. Tags darauf statteten die Beamten dem Wirtschaftsbüro einen Besuch ab, um das Berufsalbum zu konsultieren, daraus ergab sich die effektive Registrierung der beiden Angestellten. Ein Mitarbeiter des Studios bestätigte den Besuch vom Tag zuvor des Lokalbetreibers um zirka 11 Uhr, um die 2 Angestellten anzumelden. Die Beamten widersprachen jedoch dieser Version, da sie am Tag zuvor eben um diese Uhrzeit Kontrollen im Restaurant durchführten. Weitere Ermittlungen im Arbeitsamt ergaben eine erste Anmeldung des Lokalbesitzers am späten Vormittag, während am Nachmittag desselben Tages die Übertragung einer zweiten Mitteilung des Wirtschaftsbüros mit der Änderung des Arbeitsbeginnes am Tag vor der Kontrolle von seiten der Fahndungspolizei erfolgt war. Die Ermittlungen ergaben klar, dass der chinesische Lokalbetreiber seine Mitarbeiter ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt hatte und deshalb wurde ihm eine Verwaltungsstrafe von Euro 7500 verhängt. 04/11/2010