Tunesier verhaftet im Einwanderungsbüro
Aufenthaltsgenehmigung beantragt trotz Erlassung eines Haftbefehls
Heute Vormittag wurde im Einwanderungsbüro der Quästur Bozen ein 51-jähriger tunesischer Staatsbürger verhaftet; gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft von Bozen einen Haftbefehl am 22.10.2009 erlassen, da der Mann 7 Monate und 18 Tage Freiheitsstrafe wegen Entweichung von der Ort des Hausarrestes (Art. 385 SGB) absitzen muss. Die Freiheitsstrafe wurde ihm aufgrund einer Verurteilung wegen Rauschgifthandels auferlegt. Der Tunesier war nach der Eheschließung mit einer Italienerin, ordnungsgemäß nach Italien eingereist und wollte in Bozen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. 22/09/2010