Polizei führt Kontrollen durch
Tunesier wegen Besitzes von Rauschgift zum Handeltreiben verhaftet
Beamten eines Polizeistreifens fiel in Rahmen der Routinenkontrollen zur Bekämpfung von Drogenhandel einen Ausländer auf, der sich zusammen mit einem italienischen Mann von der Eisackuferpromenade entfernte. Da die Polizisten eine Drogenübergabe ahnten, hielten sie die beiden an und kontrollierten sie. Eine Hülle wurde von einem der Verdächtigten freiwillig ausgehändigt. Die daraus folgenden Untersuchungen konnten feststellen, dass die Hülle 0,37 gr. Heroin enthielt. Der italienische 44jährige berichtete, dass er sich mit dem Tunesier telefonisch in Verbindung gesetzt habe, um das Pulver für den Eigenverbrauch zu erhalten . Der Italiener wurde laut Art. 75 angezeigt; der Rauschgift wurde beschlagnahmt; der 35jährige Tunesier wurde festgenommen, bei ihm wurde das Handy mit dem gespeicherten Anruf gefunden. Da der Tunesier sich nicht ausweisen konnte, wurde seine Identität durch Abnahme der Fingerabdrücke und Fotos Abgleich gesichert; daraus ergab sich dass gegen ihn ein Ausweisungsbefehl vorlag. Darüber hinaus und aufgrund der Nichteinhaltung des Einwanderungsgesetzes wurde er angezeigt. 15/09/2010