Pressebericht Kontinuierliche Schikanen zu Lasten seiner Frau
Die Verfolgung zu Lasten der unglücklichen Frau geht zu Ende Dank einer Verordnung zur Vorbeugungshaft
Das Personal des Polizeikommissariates von meran hat in Durchführung der Auferlegung einer Vorbeugungsmaßnahme erlassen seitens des Landesgerichtes von Bozen einen Mann ausfindig gemacht und verhaftet. Es handelt sich um einen Meraner, der verantwortlich für schweren Familienmisshandlungen aufgrund seiner Gewohnheit zur Trunkenheit ist. In den vergangenen Monaten hat eine Frau eine Strafanzeige zu Lasten ihres ehemaligen Lebensgefährte erstattet. In dem Bericht hat sie erzählt, sie habe ihn im Jahre 1999 kennengelernt und dass sie eine Liebesbeziehung mit ihm angefangen hatte. Aus dieser Beziehung sind zwei Kinder geboren, die seitens des Vaters nie anerkannt wurden; die Beziehung zu diesem Mann hatte sich schon seit dem Anfang aufgrund seines Alkoholmissbrauches und seiner Rauschgiftabhängigkeit als sehr schwierig und mühselig entpupp. Der Mann ward zwar sehr gewalttätig gegenüber seine Lebensgefährtin auch in Anwesenheit der minderjährigen Kinder; in seinem Auf und Ab von freudigen und schmerzlichen Ereignisse und Entwöhnungsversuche von seiner Abhängigkeit gab der Verhaftete die Schuld seiner Scheitern seiner Lebensgefährtin, er schlug sie und mit dem Verständnis von dem Alkohol getrübt, zwang er sie oft zum Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen. Obwohl der Mann schon von der Stadt Meran entfernt wurde, um sich einer Therapie zu unterziehen, unterbrach er die Behandlungen und begab er sich in die Kurstadt; dort wurde er wegen versuchten Diebstahls und Widerstand gegen eine Amtsperson. Mit seiner Rückkehr ins Burggrafenamt fing der Alptraum für die ehemalige Lebensgefährtin nochmals an, die Frau hatte angefangen, beleidigende und drohende SMS zu erhalten. Völlig genervt kehrte die Frau ins Polizeikommissariat von Meran um eine Strafanzeige gegenüber den Mann zu erstatten, und zeigte dem Polizeipersonal die zahlreiche SMS, die sie erhalten hatte.Aufgrund der konkreten Gefahr für die Unversehrtheit der Frau und seiner minderjährigen Kindern und der unmissverständlichen Neigung des Mannes zur Gewalt, verfügte das Landesgericht eine vorbeugende Haftmaßnahme.
12/07/2010