Neues Format für den Reisepass ab dem 20.Mai 2010
Neuheit: Digitale Unterschrift des Reisepassinhabers wird eingeführt
Das neue genormte Format wird die zwei Arten von Reisepass , bzw. zu 32 und 48 Seiten völlig ersetzen.
Die Kosten für die Ausstellung eines Reisepasses in genormter Form zu 48 Seiten sind von Euro 45,62 (für die vorherige Version betrugen die Ausstellungsgebühren zu € 44,66 für ein 32seitigers Büchlein).
Angesichts der Tatsache, dass ab dem oben erwähnten Datum es nicht mehr möglich sein wird, die alten Reisepässe zu benutzen, und in Anbetracht der Versandszeiten, ist es ratsam für die Benutzer, sich an die jeweiligen Gemeinden auf Landesebene zu wenden, um einen Reisepass zu beantragen, schon ab jetzt den neuen erhöhten Betrag zu entrichten, um künftige Forderungen von Ergänzungsbeiträgen zu vermeiden, die unnötige Verlängerungen der Ausstellungszeiten erzeugen würden.
Ab dem gleichen Datum, d.h. der 20. Mai 2010 wird außerdem die elektronische Erwerbung der Unterschrift des Reisepassinhabers eingeführt, die auf einem eigens dazu vorgesehenen Datenträger in digitaler Form zwecks darauffolgender Übertragung auf dem Reisepass eingesetzt werden muss. Es handelt sich um ein Verfahren, dass analog zur Einführung des Passbildes in den Reisepass durchgeführt wird.
In den folgenden Fällen werden die Benutzer von der Einsetzung der Unterschrift in digitaler Form enthoben :
- Minderjährige unter 12 Jahren;
- Analphabete (nach vorheriger Einreichung der notwendigen Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes);
- Diejenige, die eine sichtbare oder mittels ärztliches Zeugnis bescheinigte physische Behinderung vorweisen.
Ab dem 20. Mai 2010 ist deshalb notwendig, dass alle Antragssteller, die zur Einsetzung der digitalen Unterschrift verpflichtet sind, sich persönlich zu den Polizeiämtern zu begeben, weil diese, als einzige zur Speicherung der digitalen Unterschrift ausgerüstet sind: die Quästur Bozen oder die Kommissariate der Öffentlichen Sicherheit von Brixen oder Meran, nach einem Kriterium der Verteilung dieser Dienstleistung auf Landesebene, das bei allen Gemeinden Südtirols verbreitet wurde. (Anlage "A")
Um Unannehmlichkeiten zu Lasten der Benutzer dieser Dienstleistung zu begrenzen, schlagen wir vor, dass alle Bewohner der Gemeinden außerhalb derjenigen, wo die oben genannten Polizeiämter ihren Sitz haben, sich weiterhin an die zuständigen Gemeindeämter wenden, um die Anträge mit den notwendigen Selbstbescheinigungen zu ergänzen, sodass sie sich nur im Nachhinein bei den genannten Polizeiämter begeben, lediglich um die Unterschrift auf dem eigens dazu errichteten Datenträger einzusetzen.
Diese Neuerungen, werden auf jedem Fall sehr kurz vor der tatsächlichen Pflicht zur Einführung der elektronischen Erwerbung der Fingerabdrücke durchgesetzt, die ab dem 8. Juni in Kraft treten wird. Die Einführung dieses Verfahrens sieht vor, dass alle Bürger der Provinz Bozen ihre Anträge zur Ausstellung eines Reisepasses direkt bei den jeweiligen Polizeiämtern einreichen.
Die Quästur Bozen, bereitet zur Zeit, in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband der Provinz Bozen ein eigens dazu bestimmtes Vormerkungssystem vor, um einen bürgernahen Dienst anzubieten.