Questura di Bolzano

  • Largo Giovanni Palatucci, 1 - Palatucci Platz, 1 - 39100 Bolzano ( Wo wir sind)
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  • email: dipps117.00F0@pecps.poliziadistato.it

Reisepassausstellung

CONDIVIDI
raisepass

Passamt

 

VORDRUCKE FÜR DIE AUSSTELLUNG DES REISEPASSES

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ANTRAG AUF AUSSTELLUNG DES REISEPASSES
Der Antrag kann,  je nach Wohnsitz, Domizil oder Aufenthaltsort des Antragstellers, im Passamt der Quästur Bozen oder bei den Polizeikommissariaten von Meran, Brixen, Brenner, Innichen oder bei der Polizeistelle von Mals im Vinschgau, gestellt werden.
Wird der Antrag von der Wohnsitzgemeinde vorbereitet, kann dieselbe einen Termin beim örtlich zuständigen Polizeiamt ausmachen.
Minderjährige Antragsteller/innen des Reisepasses müssen persönlich beim Schalter erscheinen, auch wenn die Erfassung der Fingerabdrücke und der Unterschrift nicht vorgesehen ist, da ihre Anwesenheit für die Legalisierung des Passbildes erforderlich ist.
Der ausgestellte Reisepass hat folgende Gültigkeit: von 0 bis 3 Jahren: 3 Jahre, von 3 bis 18 Jahren: 5 Jahre und ab 18 Jahren: 10 Jahre. Ist der Reisepass abgelaufen, muss dieser neu beantragt werden.

FOLGENDE DOKUMENTE MÜSSEN BEIGELEGT WERDEN:
• Gültiger Personalausweis.
• Zwei Lichtbilder auf weißem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate), Größe cm4x4, die Haare dürfen nicht Teile des Gesichtes verdecken, das Gesicht muss ernst sein und frontal aufgenommen sein, es darf kein sehbares Accessoire im Haar sein.
• Einen Verwaltungsbeitrag für Reisepässe von € 73,50 (erhältich in der Tabaktrafik).
• Einzahlungsbeleg in Höhe von € 42,50 auf das Postscheckkonto 67422808 lautend auf "Ministero dell'Economia e delle Finanze-Dipartimento del Tesoro" mit Begründung "Betrag für die Ausstellung des elektronischen Reisepasses".
• Den alten Reisepass oder falls der Reisepass abhanden gekommen ist, eine Kopie der Verlustanzeige.
Bei Verweigerung muss die Genehmigung des Vormundschaftsrichters vorlegt werden.
Eine Ablichtung des gültigen Personalausweises der Eltern sowie des Minderjährigen muss ebenfalls  beigelegt werden.

Für die Ausstellung eines Reisepasses zugunsten eines Elternteils von minderjährigen Kindern muss der Betroffene erklären, dass ihm keine Situation bekannt ist, die der Ausstellung eines Reisepasses gemäß Art. 3 bis Ges. 1185/1967 entgegensteht.
Personalausweises beilegen. Bei Verweigerung muss man die Genehmigung des Vormundschaftsrichters vorlegen.
Die Unterschriften für die Zustimmung können auch anderweitig gesetzt werden, vorausgesetzt, dass dem Antrag die Ablichtung eines gültigen Personalausweises beigelegt wird.
Die Unterschrift des Antragstellers muss in Anwesenheit des öffentlichen Amtsträgers, der für die Annahme des Gesuches ermächtigt ist, gesetzt werden.

Öffnungszeiten des Reisepassamtes:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr;
Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr (allerdings nur nach Online-Terminvereinbarung. Diese kann auf der Homepage der Quästur Bozen unter der Adresse https://www.passaportonilne.poliziadistato.it vorgenommen werden)

Pec-Adressen  der Passämter:
Quästur Bozen: dipps117.00N0@pecps.poliziadistato.it
Polizeikommissariat Meran: dipps117.5200@pecps.poliziadistato.it
Polizeikommissariat Brixen: dipps117.5100@pecps.poliziadistato.it
Polizeikommissariat  Brenner: dipps117.5300@pecps.poliziadistato.it
Polizeikommissariat Innichen: dipps117.5400@pecps.poliziadistato.it
Polizeistelle Mals im Vinschgau: dipps117.5201@pecps.poliziadistato.it

WICHTIGER HINWEIS:

Die Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung des Reisepasses setzt die Anmeldung auf https://passaportonline.poliziadistato.it    voraus.

Auf dieser Webseite kann man Datum und Uhrzeit zur Einreichung der Unterlagen auswählen.

Bei starker Nachfrage könnte die Online-Terminreservierung nicht möglich sein.

In diesem Fall versuchen Sie in den nachfolgenden Tagen wieder einen freien Termin zu finden. Insbesondere werden freitags am späten Vormittag neue Termine für die darauffolgende Woche freigeschaltet.

Die Terminreservierung kann auch in einigen Meldeämtern der Provinz Bozen gemacht werden.

Liegen besondere Bedürfnisse,  Anliegen oder Dringlichkeiten  (z.B. gesundheitliche oder berufliche  Gründe, Studiengründe, Tourismus) vor,  steht Ihnen das  Amt für Reisepässe der Quästur von Bozen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • von Montag bis Freitag  von 8.30 Uhr bis  12.30 Uhr;

In den o.g. Fällen ist es außerdem möglich das o.g. Amt für Reisepässe über folgende Email-Adresse zu kontaktieren: ufficiopassaportiquestura.bz@poliziadistato.it , wobei  der genaue Grund und das Datum der Abreise angegeben sowie die Unterlagen, die den Antrag rechtfertigen, beigelegt werden müssen.

Es wird darauf hingewiesen, dass - um den Bedürfnissen der Bürger bestmöglich zu entsprechen - das Personal in erster Linie die Anträge der angemeldeten Bürger sowie dringende per E-Mail  hinreichend begründete Anträge  bearbeiten wird. Eventuelle telefonische Anfragen werden  in einem zweiten Moment bearbeitet.


04/03/2021
(modificato il 19/11/2024)

13/12/2024 23:09:43