Operation „Odessa“: 16 Neonazisten wurden verhaftet
Operation „Odessa“: 16 Neonazisten wurden verhaftet
In der Nacht zwischen den 16. und den 17. April 2008 hat die Politische Abteilung der Staatspolizei (A.A.E.E.S) - (D.I.G.O.S) der Quästur Bozen, insgesamt sechzehn Vorbeugungshafterlassungen zu Lasten von ebenso viele Personen, gegen die ermittelt wird, und insgesamt siebenundvierzig Haus - und Personendurchsuchungen (von welchen acht, zu Lasten von Minderjährigen). durchgeführt.
Stützend auf die Ergebnisse von monatelangen Ermittlungen - durchgeführt von der Ermittlungsabteilung der A.A.E.E.S. - D.I.G.O.S - mit Bespitzelungen, Observationen, fotografische Aufnahmen und telefonische Abhörungen, wurden die Operationen, die den Einsatz von drei Leiter der Staatspolizei, von 160 Polizeibeamten der Quästur und der Polizeikommissariate von Meran, Brixen, Brenner und Innichen, von Beamten der Landesspurensicherungsabteilung sowie von der Straßenpolizei, von der Postpolizei und Fernmeldwesen und von einem Kontingent der Einheit für die Vorbeugung von Straftaten aus Padua hineingezogen haben, seitens des hiesigen Bezirksgerichtes beim Landesgericht und seitens der Jugendgerichts verfügt.
Das Ermittlungsverfahren hat zur Identifizierung und Strafverfolgung von einer konsolidierten deutschsprachigen Jugendgruppe mit etwa hundert Mitgliedern (zweiundsechzig von denen sind Personen gegen die, ermittelt wird und unter diesen siebzehn sind Minderjährige) mit nazistischem Gedankengut, die meistens im Raum Meran; Schenna und Umgebung ansässig sind und dessen Alter sich zwischen 17 und 27 Jahren beläuft.
Die Personen, gegen die ermittelt wird sind Mitglieder einer "Skinheadgruppe", die unter ihren Zielen die Verbreitung von stichhaltigen Ideen über die rassistische, ethnische, religiöse und nationale Diskriminierung, sowie die Begehung von Gewalttaten aus ethnischen, rassistischen, nationalistischen und religiösen Gründen vorweist,. Diese Gruppierung gilt als eine der Organisationen und Vereine, die durch das Ges. Nr. 654/75 (abgeändert durch das sogenannte "Mancino" Gesetz vom 1993), "verboten" wurden.
Diese verbrecherische Ziele wurden von den die Personen, gegen die ermittelt wird, durch das ostentative Tragen von nazistischen Sinnbilder und Symbole, durch rituelle Treffen sowie durch die Verrichtung von Gewaltakten zu Lasten von Nicht EU Bürgern, Bürgern der Italienischen Sprachgruppe und politisch links gesinnten Jugendlichen erlangt; dies wegen der Lebenseinstellungen oder der "sozialen Herkunft" oder nur wegen des "Aussehens", der Opfer dieser Straftaten, die von deren Peinigern als "verschieden" in Betracht gezogen wurden.