EINWANDERUNGSBÜRO - SITUATION BEZÜGLICH DER ÜBERGABE DER AUFENTAHLTSGENEHMIGUNGEN
Ab 1. August 2007, hat ein jeder ausländischer Staatsbürger, der die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, die Möglichkeit seine persönliche Gesuchsposition auf eigenem hier unten angeführten Verzeichnis einzusehen.
Ab dem 1. August 2007 können die Ausländer, die in Erwartung der Aufenthaltsgenehmigung sind, den Status Ihres Antrages durch die hier veröffentlichte Auflistung kontrollieren.
Die Ausländer, die in der Provinz Bozen wohnen, und die den Antrag für die Erstausstellung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in elektronischer Form eingereicht haben, können somit mit Sicherheit wissen, wann sie die Unterlagen bei den Ämtern der Quästur und der jeweiligen gebietszuständigen Polizeikommissariaten abholen können.
Für diese Überprüfung ist der Kodex des versicherten Einschreibens notwendig, der auf dem Abriss, ausgestellt seitens des Postamtes vorhanden ist, in welchem der Antrag eingereicht wurde, um zu feststellen, dass die eigene Aufenthaltsgenehmigung in der Auflistung anwesend ist; die Kodex der versicherten Einschreiben sind zunehmend, und befinden sich in der .Pdf Datei, die man pr Mausklick auf der Ikone an der Seite, öffnen kann.
Falls bei der Überprüfung das Ergebnis positiv ist, muss der Ausländer bei den Ämtern der Quästur oder des gebietszuständigen Polizeikommissariates vorstellig werden, und zwar nach den vorliegenden Nachmittagsuhrzeiten :
- von Dienstag bis Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr
- am Donnerstag von 15.00 bis 16.00.Uhr
(modificato il 22/05/2009)