Zahlung der Waffenscheine - Ab 1. Oktober 2024 - Änderung der Zahlungsmodalitäten
Die Quästur Bozen gibt bekannt, dass die Einzahlungen für die Ausstellung der Waffenscheine zur Selbstverteidigung ( auch die Waffenscheine für vereidigte Sonderwächter mit ermäßigter Gebühr) der Jagdwaffenscheine, der Waffenscheine zum Tontaubenschießen und der europäischen Waffenpässe ab 1. Oktober 2024 auf das Postkonto IT
IT 19 N010 0003 2452 1001 0238300 lautend auf „Tesoreria Provinciale dello Stato – Sezione di Bolzano“ erfolgen müssen.
Die Einzahlung muss bei Ablauf der Gültigkeit des Waffenscheins und des europäischen Waffenpasses getätigt werden und zwar alle 5 Jahre.
Die Kosten bleiben unverändert: 1,50 Euro für die Ausstellung /Verlängerung des Waffenscheins zur Selbstverteidigung (auch den Waffenschein für vereidigte Sonderwächter mit ermäßigter Gebühr), des Waffenscheins zum Tontaubenschießen und des Jagdwaffenscheins, 2,06 Euro für die Ausstellung/Verlängerung des europäischen Waffenpasses. Als Begründung soll man die Art der beantragten Genehmigung angeben und bestimmen ob es um eine Ausstellung oder Verlängerung handelt.
Die neuen Vordrucke mit den Hinweisen bezüglich der neuen Zahlungsmodalitäten findet man auf der Homepage dieser Behörde: questure.poliziadistato.it/it/Bolzano/articolo/5730de599c325669084540.