Ukrainischen Staatsbürgern auf der Flucht vor dem Krieg werden folgende derzeit gültige operative Informationen bereitgestellt.
Ukrainische Staatsangehörige, die keinen Schengen-Einreisestempel einer italienischen Grenze besitzen oder nicht in einem Hotel untergebracht sind, sind von der Einreisevisumspflicht befreit und sind bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht verpflichtet einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich allerdings innerhalb von 8 Tagen bei der Quästur oder bei einem Polizeikommissariat melden, um die Anwesenheitserklärung abzugeben.
Gemäß Artikel 7 des Einheitstextes über Einwanderung sind die Gastgeber verpflichtet, die Beherbergung innerhalb von 48 Stunden der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit mitzuteilen.
Der Infopoint in der Raiffeisenstraße und der neu eingerichtete Infopoint auf dem Messegelände in Bozen sind verpflichtet, ukrainische Staatsangehörige an das Amt für Einwanderung der örtlichen Quästur bzw. des örtlichen Polizeikommissariats zu verweisen, und zwar an folgenden Wochentagen und zu folgenden Zeiten:
QUÄSTUR: von Montag bis Samstag von 08.30 bis 13.00 Uhr, am Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 15.00 bis 17.00 Uhr, am Montag-, Mittwoch- und Freitagnachmittag von 13.30 bis 18.30 Uhr.
Bei Gruppen von mehr als 5 Personen ist das Amt für Beziehungen zur Öffentlichkeit der Quästur unter der Telefonnummer 0471947643 (montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags Nachmittag von 15.00 bis 17.00 Uhr) oder das Amt für Einwanderung unter der Telefonnummer 0471 947616 (montags bis samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und montags, mittwochs und freitags von 15.00 bis 17.00 Uhr) im Voraus zu kontaktieren.
POLIZEIKOMMISSARIATE Brenner, Meran, Brixen, Innichen: von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr<0}
N.B.: Der Zugang zu den Polizeidienststellen ist gemäß den geltenden Notfallvorschriften nur Personen gestattet, die im Besitz der vorgeschriebenen Gesundheitsunterlagen sind.