Die Quästur Bozen teilt mit, dass der Besitz des „green passes" notwendig sein wird um bestimmte anträge zu stellen
Die Quästur Bozen teilt mit,
dass der Besitz des „green passes" notwendig sein wird
um bestimmte anträge zu stellen
ab dienstag 1. Februar müssen sowohl italienische als auch ausländische Bürger am Eingang der Polizeiämter von Bozen, Meran, Brixen, Brenner, Innichen und Mals im Vinschgau den Green Pass vorzeigen
Die Quästur von Bozen betont, dass ab 1. Februar 2022 gem. Legislativdekret Nr. 1 vom 7. Januar 2022 und D.P.M.R. vom 21. Januar 2022 der Zugang zu den Ämtern der Quästur von Bozen und der Polizeikommissariate von Meran, Brixen, Brenner, Innichen sowie der Polizeistelle von Mals im Vintschgau für bestimmte Anträge wie folgt geregelt wird:
- VERWALTUNGSPOLIZEI
Für Anträge bezüglich Genehmigungen (z.B. Reisepässe, Waffenscheine u. ä.) müssen die betroffenen Bürger die “einfache grüne Bescheinigung”, auch “3G Green Pass” genannt, vorzeigen;
- AMT FÜR EINWANDERUNG:
für die Ausstellung und die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungen müssen die ausländischen Bürger die “einfache grüne Bescheinigung/den 3G Green Pass” vorweisen;
Für Anträge von “internationalem Schutz” müssen die ausländischen Bürger ebenfalls die “einfache grüne Bescheinigung/den 3G Green Pass” vorzeigen, mit Ausnahme jener Situationen in denen der Besitz derselben infolge bestimmter Umstände nicht möglich ist.
Gleichzeitig wird hervorgehoben, dass die Bürger, die eine Anzeige erstatten wollen, die Ämter der Staatspolizei ohne Besitz einer "grünen Bescheinigung" betreten können.