Brexit: Aufenthaltskarte für die Staatsangehörigen aus dem Vereinigten Königreich
Das Austrittsabkommen des Vereinigten Königreiches hat einen besonderen Schutz den britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen, die die Mobilitätsrechte innerhalb des italienischen Staatsgebiet bis 31.Dezember in Anspruch genommen haben, gewährt.
Dahingehend wurde ein Vorgang bearbeitet, der dem/der Antragsteller/in ermöglicht, bei der Quästur seines/ihres Wohnortes den Antrag auf Ausstellung einer elektronischen Aufenthaltskarte zu stellen, um somit nachzuweisen dass er/sie die Rechte des Austrittsabkommens aufrechterhalten kann.
Die Anträge auf Ausstellung des Aufenthaltsdokuments dürfen ab 1. Januar 2021 gestellt werden, auf Internetseite des Ministeriums des Innern wurden die Leitfaden mit den diesbezüglichen Informationen veröffentlicht.
Um den Vorgang für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltsdokuments zu erleichtern, wurde eine entsprechende e-mail Adresse bei jeweiliger Quästur eingerichtet, damit man den Termin zum Anlegen des Vorgangs vereinbaren kann. Hier ist E-Mail Adresse der Quästur Bozen: immg.quest.bz.regnounito@pecps.poliziadistato.it
Es wird hierzu darauf hingewiesen dass der Besitz des neuen Aufenthaltsdokuments die Anerkennung der Rechtsinhaber/innen gewährleistet, denen die Ausübung der Rechte nach den Bestimmungen des Austrittsabkommens gewährt wurde.
(modificato il 15/01/2021)